Das OVG Rheinlandpfalz, hat unter Aktz. 7A 11107/07
wie folgt entschieden :
wer rundfunkgebuehren zahlt, kann
von der GEZ nicht zu einer weiteren Gebuehr herangezogen werden,
wenn das Zweitgeraet sich in einem Auto befindet,welches eingesetzt
wird um seinem Hobby als Imker zu froenen.
Anmerkung von Admin :
Ein vernuenftiges Urteil.